Nicht jede Geldbewegung ist eine Einnahme oder eine Ausgabe. Gerade bei einer Einzelfirma fliesst Geld oft zwischen dir privat und dem Geschäft hin und her. Damit dein Gewinn stimmt, unterscheidet Finox drei Fälle.
Privatbezug
Geld für dich privat — zum Beispiel der monatliche Lohn, den du dir als Inhaber einer Einzelfirma auszahlst, oder eine private Rechnung, die du vom Geschäftskonto bezahlst. Ein Privatbezug ist kein Aufwand und hat keine MWST. Er senkt deinen Gewinn also nicht.
Bei einer Einzelfirma sind auch die Einkommenssteuern und die AHV-Beiträge des Inhabers privat. Finox schlägt bei Zahlungen ans Steueramt oder an die Ausgleichskasse deshalb „Privatbezug“ vor.
Privateinlage
Eigenes Geld ins Geschäft — zum Beispiel, wenn du zum Start Geld vom Privatkonto aufs Geschäftskonto überweist oder Bargeld in die Kasse legst. Eine Privateinlage ist keine Einnahme und hat keine MWST.
Transfer
Geld zwischen deinen eigenen Konten (Bankkonten, Kasse) — zum Beispiel Bargeld vom Bankomat in die Kasse oder eine Überweisung auf dein zweites Bankkonto. Ein Transfer ist weder Einnahme noch Ausgabe. Er braucht zwei Konten, also zum Beispiel eine Kasse oder ein weiteres Bankkonto neben deinem Hauptkonto.
So erfasst du es
- Gemischtes Konto: Läuft Privates und Geschäftliches über dasselbe Bankkonto, klickst du in den Transaktionen bei der Buchung auf „Privat“. Eingänge zählen dann als Privateinlage, Ausgänge als Privatbezug. Mehrere Buchungen wählst du aus und ordnest sie auf einmal ein; beim Import geht das mit „Alle privat“.

- Aus dem Kontoauszug, andere Arten: unter „Banking“ → „Bankkonten“ → „Transaktionen“ bei der Buchung „Ohne Rechnung einordnen“ und die passende Art wählen — siehe Buchung ohne Rechnung einordnen.
- Bargeld oder ohne Bankbuchung: unter „Buchhaltung“ → „Manuelle Buchung“ bei „Was ist passiert?“ die passende Art wählen — siehe Manuelle Buchung.

Bei „Transfer“ wählst du, von welchem Konto auf welches das Geld geht:

💡 Gut zu wissen: Bei einer GmbH oder AG gibt es keine Privatbezüge im gleichen Sinn — Geld an die Inhaber läuft dort über Lohn oder Dividende. Im Zweifel klärst du das mit deinem Treuhänder.