MWST-Zahlung an die ESTV erfassen

Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2026

Wenn du die MWST an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) überweist, ist das keine Ausgabe: Du zahlst Steuern, die du vorher von deinen Kunden eingenommen hast. Finox bucht die Zahlung deshalb nicht in den Aufwand, sondern baut damit deine MWST-Schuld ab. So bleibt dein Gewinn richtig.

Drei Wege, je nachdem wie du zahlst

  • Aus dem Kontoauszug: Unter „Banking“ → „Bankkonten“ öffnest du das Konto und suchst unter „Transaktionen“ (Filter „Ausgänge“) die Zahlung an die ESTV. Meistens zeigt Finox dort direkt den Vorschlag „MWST-Zahlung (ESTV)“ — du klickst nur auf „Einordnen”. Sonst klickst du auf „Ohne Rechnung einordnen“ und wählst „MWST-Zahlung (ESTV)“.
  • Als Lieferantenrechnung: Erfasst du die Rechnung der ESTV unter „Einkauf“, wähl als Kategorie „MWST-Zahlung (ESTV)“. Finox schlägt das ebenfalls vor, mit „Übernehmen” setzt du es.
  • Von Hand: Unter „Buchhaltung“ → „Manuelle Buchung“ bei „Was ist passiert?“ die Art „MWST-Zahlung” — oder direkt aus der MWST-Abrechnung mit „MWST-Zahlung erfassen“.

Zahlung an die ESTV in den Ausgängen mit dem Vorschlag „MWST-Zahlung (ESTV)“ und „Einordnen“

Abgleich mit der MWST-Abrechnung

In der MWST-Abrechnung unter „Buchhaltung“ → „MWST“ vergleicht Finox, was du bezahlt hast, mit dem, was du abgerechnet hast. Stimmt es, steht dort „stimmt mit der Abrechnung überein“. Sonst siehst du beide Beträge. Das ist nur ein Hinweis, kein Fehler — zum Beispiel bei einer Teilzahlung, einer Korrektur der ESTV oder einer Zahlung für eine andere Periode.


💡 Gut zu wissen: Die MWST-Abrechnung mit Saldosteuersatz gibt es ab dem Solo-Plan. Finox gibt dir die Werte als PDF, die du ins ESTV-Portal überträgst — ein amtliches Formular ist das nicht, und eingereicht wird weiterhin von dir im ESTV-Portal.